STA 006-2000
DEMOKRATISCHE
UNION XXXXXX
- OBERSTES UNIONSGERICHT -
Kammer für Strafrecht
Im
Namen des Volkes
ergeht folgendes
U R T E I L
Die Angeklagten Kauli und Alexa Magenta werden freigesprochen.
Begründung:
Die
Anklage lautete auf Bestechung. Für eine Bestechung brauchen wir folgende
Tatbestandsmerkmale:
einen Amtsträger, einen Vorteil als Gegenleistung (ein Versprechen) und
eine Diensthandlung, die die Dienstpflichten verletzt. Wir hatten in diesem
Fall mit Dennis von Arabien auf jeden Fall einen Amtsträger, dem ein
Vorteil versprochen wurde (Einstellung diverser Klagen etc.). So weit, so
gut. Aber mit der Diensthandlung, die die Dienstpflichten verletzen sollte,
taten wir drei Richter uns schwer. Wir sind übereingekommen, daß
die Veröffentlichung der Rücknahme eines Bußgeldbescheids
eine Diensthandlung ist, aber keine, die irgendwelche Dienstpflichten verletzen
könnte, die aus Rechtsnormen hervorgeht.
Blieb also als zweite Handlung die angebotene gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft zur Wahrung des politischen Friedens in XXXXXX. Auch darin konnten wir aber keine eindeutige Verletzung irgendeiner Dienstpflicht ausmachen, selbst eine Diensthandlung konnten wir nicht erkennen, die wir definierten als "jede Tätigkeit, die ein Amtsträger zur Wahrnehmung seiner Aufgaben vornimmt", was unseres Erachtens nicht zutraf.
Danach ist der Tatbestand des Absatz 1 nicht erfüllt.
Nach Absatz 3 genügt es allerdings schon, dass der Täter den Amtsträger zu einer Dienstpflichtverletzung bestimmen versucht, er muss hierauf also Vorsatz haben und dies auch deutlich zutage treten. Dies kann man aus dem von Alexa Magenta und Herrn Kauli formulierten Brief allerdings nicht erkennen und es konnte auch von der Anklage nicht bewiesen werden, dass sie den Staatsanwalt von Arabien zur Pflichtverletzung bestimmen wollten oder ihn bei einer Ermessenshandlung beeinflussen wollten.
Dieses Urteil ergeht in letzter Instanz der Strafgerichtsbarkeit und ist daher
rechtskräftig.
Randolph
Blair, Richter für Strafrecht
Jakob Israkaiser, Richter für Zivilrecht
Dieter Müller, Oberster Unionsrichter