STA 013-2001

DEMOKRATISCHE UNION XXXXXX
- OBERSTES UNIONSGERICHT -
Kammer für Strafrecht

Im Namen des Volkes
ergeht folgendes

U R T E I L


Der Angeklagte John Winzig wird wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß §69 StGB in Verbindung mit §36 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 16 Tagen sowie einem Berufsverbot für die Dauer von 24 Tagen verurteilt. Er hat sich außerdem öffentlich für seine Äußerungen zu entschuldigen.

Begründung:

Herr Winzigs Äußerungen, Mitglieder des Vorstandes der XXXXXXischen Volkspartei hätten Mitgliedern, die sich
nicht an einer Wahlkampfveranstaltung der RVP beteiligen wollten, mit Repressalien gedroht, sind nachweislich falsch.
Er äußerte sie auch wider besseres Wissen und öffentlich. Auch den Vorsatz, die Position und das Ansehen der Mitglieder des Vorstandes der RVP zu schädigen, besaß der Angeklagte.

Der Angeklagte zeigte während des gesamten Prozesses nicht einmal ansatzweise Reue für seine Anschuldigungen, er wiederholte sie sogar mehrmals und brachte weitere Anschuldigungen vor. Des weiteren berief er Zeugen, die nach Erachten des Gerichts aber auch wirklich gar nichts zur Sache beitragen konnten. Die Uneinsichtigkeit gipfelte in einem Plädoyer, das nach Ansicht des Gerichts mehr eine Schmährede auf den Unionsanwalt war als alles andere. Daraus schließt das Gericht, daß der Angeklagte nichts aus den Konsequenzen seines vorherigen gegen Geldbuße eingestellten Verfahrens gelernt hat. Außerdem sieht das Gericht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß Herr Winzig erneut solche Schimpftiraden äußern könnte. Die Strafe wird deshalb nicht zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem darf Herr Winzig für eine Dauer von 24 Tagen seinen Beruf als Professor nicht mehr ausüben, da er sich seine Publizität (die offensichtlich auf seiner ehemaligen politischen Tätigkeit und seiner Professur beruhen muss) bei der Verbreitung seiner Schmähreden, z.B. seiner Verteidigungsrede, zu nutze gemacht hat.

Dieses Urteil ergeht in letzter Instanz der Strafgerichtsbarkeit und ist daher rechtskräftig.

Randolph Blair, Richter für Strafrecht
Jakob Israkaiser, Richter für Zivilrecht
Dieter Müller, Oberster Unionsrichter