STA 013-2001
DEMOKRATISCHE
UNION XXXXXX
- OBERSTES UNIONSGERICHT -
Kammer für Strafrecht
Im
Namen des Volkes
ergeht folgendes
U R T E I L
Der Angeklagte John Winzig wird wegen Verleumdung gegen Personen des politischen
Lebens gemäß §69 StGB in Verbindung mit §36 StGB zu einer
Freiheitsstrafe von 16 Tagen sowie einem Berufsverbot für die Dauer von
24 Tagen verurteilt. Er hat sich außerdem öffentlich für seine
Äußerungen zu entschuldigen.
Begründung:
Herr
Winzigs Äußerungen, Mitglieder des Vorstandes der XXXXXXischen
Volkspartei hätten Mitgliedern, die sich
nicht an einer Wahlkampfveranstaltung der RVP beteiligen wollten, mit Repressalien
gedroht, sind nachweislich falsch.
Er äußerte sie auch wider besseres Wissen und öffentlich.
Auch den Vorsatz, die Position und das Ansehen der Mitglieder des Vorstandes
der RVP zu schädigen, besaß der Angeklagte.
Der Angeklagte zeigte während des gesamten Prozesses nicht einmal ansatzweise Reue für seine Anschuldigungen, er wiederholte sie sogar mehrmals und brachte weitere Anschuldigungen vor. Des weiteren berief er Zeugen, die nach Erachten des Gerichts aber auch wirklich gar nichts zur Sache beitragen konnten. Die Uneinsichtigkeit gipfelte in einem Plädoyer, das nach Ansicht des Gerichts mehr eine Schmährede auf den Unionsanwalt war als alles andere. Daraus schließt das Gericht, daß der Angeklagte nichts aus den Konsequenzen seines vorherigen gegen Geldbuße eingestellten Verfahrens gelernt hat. Außerdem sieht das Gericht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß Herr Winzig erneut solche Schimpftiraden äußern könnte. Die Strafe wird deshalb nicht zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem darf Herr Winzig für eine Dauer von 24 Tagen seinen Beruf als Professor nicht mehr ausüben, da er sich seine Publizität (die offensichtlich auf seiner ehemaligen politischen Tätigkeit und seiner Professur beruhen muss) bei der Verbreitung seiner Schmähreden, z.B. seiner Verteidigungsrede, zu nutze gemacht hat.
Dieses Urteil ergeht in letzter Instanz der Strafgerichtsbarkeit und ist daher rechtskräftig.
Randolph
Blair, Richter für Strafrecht
Jakob Israkaiser, Richter für Zivilrecht
Dieter Müller, Oberster Unionsrichter