ZP 002-2002
DEMOKRATISCHE
UNIONS XXXXXX
- OBERSTES UNIONSGERICHT -
Kammer für Zivilrecht
Im Namen des Volkes
ergeht folgendes
U R T E I L
Herrn Ivan ist es verboten, Herrn Reinhard als "Kranken in der Nervenheilanstalt",
"öffentlichen Exhibitionisten" zu bezeichnen oder sinnverwand
zu beleidigen.
Tatbestand:
Es
ist erwiesen, dass Herr Ivan Herrn Reinhard als "Kranken in der Nervenheilanstalt",
sowie als "öffentlichen Exhibitionisten" bezeichnet hat. Er
hat diese Äußerung auch nicht zurückgezogen oder bedauert.
Es ist außerdem erwiesen, dass Herr Reinahrd sich in keiner Nervenheilanstalt
befindet. Außerdem ist nicht bekannt, dass er öffentlich exhibitionistischen
Trieben nachgeht.
Begründung:
Das
Gericht hält diese Aussagen für durchweg unwahr. Solche Bezeichnungen
sollten selbstverständlich unterlassen werden.
Der Kläger ist vorrangig schutzwürdig, ein Meinungsäußerungsinteresse
des Beklagten hat hier deswegen zurückzustehen.
Jakob Israkaiser, Richter für Zivilrecht
Randolph Blair, Richter für Strafrecht
Dieter Müller, Vorsitzender Unionsrichter