ZP 002-2002

DEMOKRATISCHE UNIONS XXXXXX
- OBERSTES UNIONSGERICHT -
Kammer für Zivilrecht


Im Namen des Volkes
ergeht folgendes

U R T E I L


Herrn Ivan ist es verboten, Herrn Reinhard als "Kranken in der Nervenheilanstalt", "öffentlichen Exhibitionisten" zu bezeichnen oder sinnverwand zu beleidigen.

Tatbestand:

Es ist erwiesen, dass Herr Ivan Herrn Reinhard als "Kranken in der Nervenheilanstalt", sowie als "öffentlichen Exhibitionisten" bezeichnet hat. Er hat diese Äußerung auch nicht zurückgezogen oder bedauert.
Es ist außerdem erwiesen, dass Herr Reinahrd sich in keiner Nervenheilanstalt befindet. Außerdem ist nicht bekannt, dass er öffentlich exhibitionistischen Trieben nachgeht.


Begründung:

Das Gericht hält diese Aussagen für durchweg unwahr. Solche Bezeichnungen sollten selbstverständlich unterlassen werden.
Der Kläger ist vorrangig schutzwürdig, ein Meinungsäußerungsinteresse des Beklagten hat hier deswegen zurückzustehen.


Jakob Israkaiser, Richter für Zivilrecht
Randolph Blair, Richter für Strafrecht
Dieter Müller, Vorsitzender Unionsrichter