Aufbau und Aufgaben
des
Unionsgerichtes

Wie funktioniert
die Justiz in XXXXXX?


Nach Artikel 54 der Verfassung ist die rechtsprechende Gewalt in XXXXXX den Richtern anvertraut. Nach der Verfassung üben das Unionsgericht und die sonstigen Gerichte also die Rechtssprechung aus.

Das Unionsgericht XXXXXX hat als oberste Instanz drei Kammern: Eine für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, eine für Zivilrechtsangelegenheiten und eine für Strafrechtsfälle.

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Die drei Unionsrichterinnen und -richtern sind jeweils für eines der genannten Rechtsgebiete verantwortlich. In den drei Kammern üben jeweils der oder die Richter/in für ihren bzw. seinen Verantwortungs-bereich den Vorsitz bei Verhandlungen aus, die beiden anderen Kollegen sind Beisitzer (unsere Richter stellen sich hier vor). Der Unionsrichter für Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist gleichzeitig Vorsitzender Unionsrichter des ganzen Unionsgerichts.

Nach Artikel 58 der Verfassung entscheidet das Unionsgericht



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Verfassung und Gesetze der
demokratischen Union XXXXXX:
Das Maß aller Dinge!


1. über die Auslegung der Verfassung aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Unionsorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieser Verfassung oder in der Geschäftsordnung eines obersten Unionsorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Recht mit dieser Verfassung;

3. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein.

Außerdem wird das Unionsgericht ferner in den ihm sonst durch Gesetz zugewiesenen Fällen tätig. Nach dem Gerichtsgesetz sind dies u.a. auch die Wahlprüfung, Zivil-, Straft- und Verwaltungssachen sowie über Streitigkeiten zwischen den Staatsorganen.