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Die Richter


Nach Art. 54 der Verfassung der DU XXXXXX ist die rechtsprechende
Gewalt den Richtern anvertraut. Sie wird durch das in der Verfassung
vorgesehene Unionsgericht und durch die sonstigen Gerichte ausgeübt.

Das Unionsgericht in Manuri besteht aus dem Vorsitzenden Unionsrich-
ter und zwei Unionsrichtern. Sie werden vom Unionsparlament mit
Zweidrittelmehrheit gewählt. Jeder von ihnen hat einen eigenen
Zuständigkeitsbereich für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, für
Zivilrechtsangelegenheiten und für Strafrechtsfälle. Der Unions-
richter für Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist gleichzeitig
vorsitzender Unionsrichter des ganzen Unionsgerichts (näheres zur
Organisation und Rechtsgrundlage des Unionsgerichts finden Sie hier).


Hier stellen wir Ihnen die drei gewählten Unionsrichter vor. Für weitere Informationen zur Vita klicken Sie einfach auf den Namen.





Dieter Müller
Vors. Unionsrichter
(Verfassungsrecht)






Randolph Blair
Unionsrichter
(Strafrecht)






Jakob Israkaiser
Unionsrichter
(Zivilrecht)