Die
Richter
Nach Art. 54 der Verfassung der DU XXXXXX ist die rechtsprechende Gewalt
den Richtern anvertraut. Sie wird durch das in der Verfassung vorgesehene
Unionsgericht und durch die sonstigen Gerichte ausgeübt.
Das Unionsgericht
in Manuri besteht aus dem Vorsitzenden Unionsrich-
ter und zwei Unionsrichtern. Sie werden vom Unionsparlament mit
Zweidrittelmehrheit gewählt. Jeder von ihnen hat einen eigenen Zuständigkeitsbereich für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, für
Zivilrechtsangelegenheiten und für Strafrechtsfälle. Der Unions-
richter für Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist gleichzeitig
vorsitzender Unionsrichter des ganzen Unionsgerichts (näheres zur
Organisation und Rechtsgrundlage des Unionsgerichts finden Sie
hier).
Hier stellen
wir Ihnen die drei gewählten Unionsrichter vor. Für weitere
Informationen zur Vita klicken Sie einfach auf den Namen.
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